Frankfurt, 20.10.2022
Die Anpassung des Zeitplans im Arbeitsprogramm der EU-Kommission, laut dem die REACH-Revision nicht wie vormals geplant Ende 2022 starten soll, begrüßen wir als wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Die vom Verband TEGEWA vertretenen – zu erheblichem Teil mittelständischen – Unternehmen sind von der Reform massiv betroffen und sehen Teile der kursierenden Vorschläge schlichtweg als existenzgefährdend. Hinzu kommt die allseits bekannte wirtschaftliche und politische Krisensituation, deren Auswirkungen unsere Mitgliedsfirmen bereits heute empfindlich spüren. Der ursprüngliche – sehr straffe und ambitionierte – Zeitplan war daher mit großer Sorge gesehen worden.
Das Arbeitsprogramm, das anstelle der ursprünglich anvisierten vollumfänglichen Reform nun von einer „gezielten Anpassung“ spricht, sieht die Revision für das vierte Quartal 2023 vor. Auch wenn die Verschiebung der Frist um einige Monate nur ein kleiner Schritt ist: Bei weniger Zeitdruck und, damit verbunden, hoffentlich mehr Sorgfalt in der Ausarbeitung, sehen wir die Chance, dass die Revision der REACH-Verordnung mit Augenmaß und Vernunft angegangen wird. REACH in seiner derzeitigen Form stellt weiterhin die global strengsten Anforderungen und bildet den höchsten Standard, was Chemikaliensicherheit in Europa anbetrifft. Mit ihrem risikobasierten Ansatz ist die Verordnung zudem wissenschaftsbasiert und faktenorientiert, bei gleichzeitig maximalem Niveau im Verbraucher-, Arbeits- und Umweltschutz. Der Verband TEGEWA hofft im Namen seiner Mitglieder auf eine zielgerichtete Revision fern von Ideologien und Pauschalisierungen – im Sinne der Zukunftsfähigkeit unserer und vieler anderer Industriezweige Deutschlands und Europas.