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Stellungnahme TEGEWA & VCI im Zusammenhang mit BVT* – Textilindustrie

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) legte bereits Anfang 2025 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU Industrieemissionsrichtlinie (IED) sowie der BVT-Empfehlungen für Textil in deutsches Recht vor. Der etwas sperrige Titel des Entwurfs lautet: „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2508 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Textilindustrie“. Der überarbeitete Entwurf wurde im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise nach § 51 BImSchG den betroffenen Verbänden mit der Bitte zur Kommentierung zugesandt.

Mit dieser Verwaltungsvorschrift sollen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für Textil aus dem Jahr 2022 sowie die revidierte IED-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Sie enthält umfangreiche Vorgaben zu Emissionsgrenzwerten, technischen Maßnahmen und Überwachungspflichten. Die Betroffenheit in der Textilindustrie ist daher enorm.

* BVT = Beste Verfügbare Techniken

TEGEWA vertritt die Zulieferer dieser Branche und engagiert sich deshalb für eine sachgerechte Umsetzung der europäischen Vorgaben der IED, innerhalb derer die BVT geregelt werden. Aus TEGEWA-Sicht geht der Referentenentwurf deutlich über die europäischen Vorgaben sowie die BVT-Empfehlungen für Textil hinaus. Wir sprechen uns daher für eine konsequente und unveränderte 1:1-Umsetzung der IED-Richtlinie insgesamt sowie den branchenspezifischen europäischen BVT-Schlussfolgerungen aus. Zusätzliche nationale Anforderungen stehen im Widerspruch zum Harmonisierungsziel der IED sowie dem selbstgesetzten Ziel der derzeitigen Bundesregierung, EU-Regelungen nur 1:1 umzusetzen. Eine Abweichung von der Harmonisierung und dem Ziel der Bundesregierung würde dagegen zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des deutschen Wirtschaftsstandorts innerhalb des europäischen Binnenmarktes führen.

Die gemeinsam mit dem VCI entwickelte Stellungnahme, die im Rahmen der Verbändeanhörung Ende August eingereicht wurde, enthält einen Vorschlag zur Klarstellung welche Textilveredlungsanlagen in den Umfang einer Genehmigungspflicht fallen sowie detaillierte und wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Umsetzung der Anforderungen für eine Flammschutzausrüstung oder zu wasser-, öl- und schmutzabweisenden Ausrüstungen. Details sind dem angefügten Positionspapier zu entnehmen, welches unter anderem auch auf der Website des Bundesumweltministeriums zum Download zur Verfügung steht.

* BVT = Beste Verfügbare Techniken

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