TEGEWA-KosRo-Positionspapier zur erweiterten Herstellerverantwortung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Im Zusammenhang mit der in der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) vorgesehenen erweiterten Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility) in Artikel 9, 10, Anhang III der KARL, vertritt TEGEWA Industrieunternehmen, die kosmetische Rohstoffe herstellen und die – auch wenn diese Stoffhersteller selbst nicht der EPR unterliegen – von der Einstufung von Stoffen als potenzielle Mikroschadstoffe („micropollutants“) in Kosmetikprodukten betroffen sein können: Denn mit Anwendung der EPR im nationalen Recht wird die weitere Nutzung von als Mikroschadstoff eingestuften Substanzen im auf dem Markt bereitzustellenden Kosmetikprodukt eine EPR-Zahlungspflicht der betroffenen Kosmetikendproduktehersteller bzw. -importeure auslösen.

(mehr …)

Leitfaden zur Risikominimierung bei Aerosolbildungen

In vielen Bereichen des textilen Produktionsprozesses sind Sprühanwendungen üblich bzw. ist eine Aerosolbildung möglich. Im Garment und im textilen Finishing ist ein Trend zur Sprühapplikation deutlich erkennbar. Hier kommt es jedoch unweigerlich zur Bildung von Aerosolen. Das Einatmen der Aerosole kann unter Umständen – auch wenn in den gebildeten Aerosolen keine gefährlichen Stoffe enthalten sind – zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Der vorliegende Leitfaden soll eine erste, kurze Anleitung mit Maßnahmen zur Risikovermeidung und -minimierung im Bereich des textilen Produktionsprozesses mit Blick auf die Aerosolbildungen bieten: 

(mehr …)

Mitgliederversammlung und Wahl des neuen TEGEWA-Vorstandes 2026-2028

TEGEWA Vorstand 2026 – 2028 ©️ Katrin Heyer

Am 19. Juni 2026 fand die jüngste Mitgliederversammlung des Verbandes in Bremen statt, die ganz im Zeichen des 75. Verbandsjubiläums stand. Während dies im Rahmen der Abendveranstaltung am Donnerstag gebührend zelebriert wurde, stand am Folgetag turnusgemäß unter anderem die Neuwahl des Vorstandes 2026 – 2028 sowie des Schatzmeisters und der Rechnungsprüfer an.

Die Besetzung des Vorstandes lautet demnach wie folgt:

Als Vorstandsvorsitzender des Verbandes TEGEWA wurde Mark Dohmen, Archroma, bestätigt, welcher dieses Amt seit 2024 ausübt. Als Stellvertretende Vorsitzende fungieren Birgit Holz, CHT, und Dr. Wolfgang Goertz, Evonik. Neuer Schatzmeister des Verbandes ist Dr. Holger Bender, Pulcra.

Die weiteren Vorstandsmitglieder:
Hermann Bach, Clariant
Dr. Felix Grimm, Zschimmer & Schwarz
Joachim I. Henkmann, Stahl
Florian Krückl, Kolb
Dr. Kristina Platkowski, Schill + Seilacher
Dr. Dirk Schär, Sasol
Romy Veit, BASF
Bianca Verstegen, TFL

Als Rechnungsprüfer wurden bestätigt:
Dr. Michael Fleig, Sinarmas CEPSA
Dr. Friedrich Petry, Textilchemie Dr. Petry

(mehr …)

Seit 75 Jahren aktiv im Dienste unserer Mitglieder

Am 15. Februar feiert der Verband TEGEWA sein 75jähriges Jubiläum. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 steht TEGEWA für Innovation, Nachhaltigkeit, Verantwortung und Zusammenarbeit in der Prozess- und Performance-Chemie. Mögen auch die Herausforderungen und Aufgaben sich gewandelt haben – damals wie heute ist ein starkes, funktionierendes Netzwerk wie das unsere fundamental, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen.

Diese Ziele sind im Jahr 2026, angesichts multipler Krisen, wirtschaftlicher Unsicherheit, geopolitischer Spannungen und einem weltweiten Wanken des demokratischen Grundverständnisses insbesondere folgende:

(mehr …)

Onepager „Enzymes in the textile industry“

TEGEWA und amfep, der europäische Verband der Hersteller und Formulierer von Enzymprodukten, ergänzen ihren im Jahr 2022 gemeinsam entwickelten Leitfaden für den sicheren Umgang mit Enzymen in der Textilindustrie mit dem hier verlinkten Onepager: (mehr …)

Rücknahme der geplanten Beschränkung von 1,4-Dioxan in Tensiden

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat bekanntgegeben, dass Deutschland sein ursprünglich vorgesehenes Beschränkungsvorhaben von 1,4-Dioxan in Tensiden zurückgezogen hat. Hintergrund dieser Entscheidung sind neue Erkenntnisse zu den Eintragspfaden des Stoffes in die Umwelt, die im Rahmen behördlicher Recherchen gewonnen wurden.

(mehr …)

Stellungnahme TEGEWA & VCI im Zusammenhang mit BVT* – Textilindustrie

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) legte bereits Anfang 2025 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der EU Industrieemissionsrichtlinie (IED) sowie der BVT-Empfehlungen für Textil in deutsches Recht vor. Der etwas sperrige Titel des Entwurfs lautet: „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2508 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken in Bezug auf die Textilindustrie“. Der überarbeitete Entwurf wurde im Rahmen der Anhörung der beteiligten Kreise nach § 51 BImSchG den betroffenen Verbänden mit der Bitte zur Kommentierung zugesandt.

Mit dieser Verwaltungsvorschrift sollen Anforderungen der BVT-Schlussfolgerungen für Textil aus dem Jahr 2022 sowie die revidierte IED-Richtlinie in nationales Recht überführt werden. Sie enthält umfangreiche Vorgaben zu Emissionsgrenzwerten, technischen Maßnahmen und Überwachungspflichten. Die Betroffenheit in der Textilindustrie ist daher enorm.

* BVT = Beste Verfügbare Techniken
(mehr …)

TEGEWA für Weltoffenheit und Toleranz

Der Verband TEGEWA ist mit Mitgliedsfirmen unter anderem in Deutschland, Schweiz und den Niederlanden, mit engen und freundschaftlichen Kontakten zu Verbänden, Institutionen, Kollegen europa- und gar weltweit ein Wirtschaftsverband, der Toleranz und Weltoffenheit nicht predigen möchte – sondern schlicht seit Jahrzehnten lebt. Unsere Gremienmitglieder haben Wurzeln in Europa oder Afrika, Amerika oder dem asiatischen Kontinent – was zählt, sind ihre Fachkenntnis, der großartige persönliche Austausch, der kollegiale Umgang miteinander und das gegenseitige Vertrauen.

Bei aller, teils berechtigten, Kritik an einzelnen europäischen (Chemikalien-)Gesetzgebungen und legislativen Prozessen: wir sind froh über die Europäische Union und den Abbau von Handelshemmnissen, den freien Handel und die Sicherheit, die eine gemeinsame EU-Gesetzgebung uns bietet. Wir sehen die Schwierigkeiten, denen Großbritannien nach dem Brexit gegenübersteht und betrachten einen „Dexit“ nicht nur als keine Alternative, sondern als größten denkbaren Schaden für Deutschland.

Und bei aller (wirtschaftspolitischen) Kritik an der aktuellen deutschen Gesetzgebung: wir sind froh über das demokratische System, in dem wir leben. Froh, in einem Land zu leben, deren Regierung – notgedrungen – Lösungen zum Thema Migration sucht, doch sich dessen bewusst ist, dass wir ausländische Fachkräfte dringend benötigen, um den demographischen und industriepolitischen Herausforderungen heute und morgen begegnen zu können: große Teile der von uns vertretenen Industriebereiche sind enorm vom Fachkräftemangel betroffen.

Der Verband TEGEWA schließt sich entsprechend den Stellungnahmen zahlreicher Wirtschaftsverbände an, die eine europa- und ausländerfeindlich auftretende Partei als destruktiv begreifen. Sowohl wirtschaftspolitisch als auch gesellschaftlich lehnen wir derartige „Alternativen“ für Deutschland ab – auch wenn wir uns als unabhängig und unparteiisch verstehen und dies seit Gründung des Verbandes 1951 ein einmaliger Vorgang ist.

Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die zehnte Europawahl hin, die am 9. Juni 2024 stattfindet und deren Ergebnisse sich auch auf unser Land niederschlagen werden: jede Stimme für Demokratie, Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit zählt!

Das TEGEWA-Team