Moving towards Europe: TEGEWA und italienischer Chemieverband Federchimica gründen europäischen Verband der Hersteller von Textil- und Lederchemikalien (EUCTL, European Chemistry for Textiles and Leather)

Um europäische und internationale Themen noch effizienter begleiten zu können, haben TEGEWA und Federchimica am 8.6.2020 den Verband „European Chemistry for Textiles and Leather“ (EUCTL) gegründet. Die von den Bevollmächtigten der beiden Gründungsmitglieder unterzeichnete Satzung muss jetzt von den belgischen Institutionen bestätigt werden.

In diesem etwa für ein Vierteljahr anzusetzenden Zeitraum werden nun die notwendigen organisatorischen Vorbereitungen gestartet, den Verband ab Herbst 2020 als aktives europäisches Organ in Brüssel zu etablieren. TEGEWA und Federchimica hoffen, durch EUCTL unter anderem besser – und früher – in europäische Gesetzgebungsprozesse eingebunden zu werden und diese aktiv als europäische Institution in Brüssel mitgestalten zu können.

Die beiden Gründungsmitglieder bilden in der EU zwar bereits den größeren Teil der Textil- und Lederchemie ab, werden aber in Zukunft um Verstärkung durch weitere Organisationen aus anderen EU-Ländern werben. Auch strategische Partnerschaften mit anderen, europäisch oder gar global ausgerichteten Organisationen sind denkbar.

 

Masterstudiengang Sustainable Textiles an Uni Hof

Die Fachgruppe Textilhilfsmittel des Verbandes TEGEWA hat eine Stiftungsprofessur für den Studiengang „Sustainable Textiles“ an der Universität Hof / Abt. Münchberg eingerichtet. Der postgraduale (duale) Masterstudiengang startete – aufgrund von Corona mit etwas Verzögerungen – mit dem Sommersemester am 20. April 2020. Der Studiengang  zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass neben dem theoretischen Wissen auch ein umfassendes praktisches Verständnis aufgebaut werden kann: Parallel zum Studium wird ein Praktikum bei einem Industriebetrieb (Textilhilfsmittelherstellung) absolviert.

Der Masterstudiengang „Sustainable Textiles“ verknüpft die Themen Textilchemie und Nachhaltigkeit in der textilen Kette in einzigartiger Weise. Durch die Kombination von Theorie und Praxis wird den Studierenden die bestmögliche Vorbereitung auf eine spätere Karriere in diesem spannenden und innovativen Berufsfeld geboten.

Besuchen Sie die Website der Uni selbst, um sich weiter zu informieren:
https://www.hof-university.com/studying-in-hof/full-time-programs/master/sustainable-textiles-meng.html

Zwei TEGEWA-Mitglieder Preisträger des Responsible-Care-Wettbewerbs 2019

Vor über 25 Jahren ist der VCI in die in den USA und Kanada entwickelte freiwillige der chemischen Industrie zu verantwortlichem Handeln in den Bereichen Umwelt, Sicherheit und Gesundheit eingestiegen. Seit 2010 gibt es zudem den bundesweit vom VCI ausgetragenen Responsible-Care-Wettbewerb, bei dem Unternehmen der Chemie-Industrie der Öffentlichkeit ihre Nachhaltigkeits-Ideen und Innovationen präsentieren und für ihre Leistungen auch prämiert werden können.

Der Wettbewerb 2019 stand unter dem Motto „Unser Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Lieferkette“. Hier erhielt die Lanxess AG, Köln, für ihr „ReeL-Projekt zur ressourceneffizienten Herstellung von Lederchemikalien beim Kunden“ den ersten Preis. Der dieses Jahr zum fünften Mal verliehene Mittelstandspreis ging – zum zweiten Mal in Folge – an die CHT Germany GmbH, Tübingen: für ein „Informationstool zur Bewertung von Lieferanten“.

Mehr Informationen können Sie der Pressemitteilung des VCI entnehmen:
https://www.vci.de/presse/pressemitteilungen/lieferkette-als-richtschnur-fuer-verantwortungsvolle-zukunft-vci-praemiert-preistraeger-responsible-care-wettbewerb-2019.jsp

Von links: Matthias Zachert, Luis López-Remón und Dietrich Tegtmeyer (Lanxess AG, Köln); VCI-Präsident Hans Van Bylen. © VCI/Darchinger
Frank Naumann (CHT Germany GmbH, Tübingen, links) und VCI-Präsident Hans Van Bylen. ©
Frank Naumann (CHT Germany GmbH, Tübingen, links) und VCI-Präsident Hans Van Bylen. ©
VCI/Darchinger

Kommentar Verband TEGEWA e. V. zu den Nicht-Genehmigungen bestimmter Silberverbindungen für PT 2 und PT 7 im Rahmen der Biozidprodukteverordnung

Folgende Silberverbindungen sollen dem Vorschlag der schwedischen Chemikalienbehörde KEMI folgend für die Verwendung in Biozidprodukten der Produktarten (PT) 2 und 7 nicht genehmigt werden:

  • Silber Kupfer Zeolith
  • Silber Zeolith und
  • Silbernatriumhydrogenzirkoniumphosphat

Grundlage für die Nicht-Genehmigung sind die vermeintlich fehlende Wirksamkeit und die aus unserer Sicht überkonservative Risikobewertung der genannten Verbindungen.

Die fehlende Wirksamkeit wurde für PT 2 damit begründet, dass sich kein unmittelbarer „kill on contact“ nach Behandlung der Ware einstellt, also eine direkt einsetzende Wirkung. Ein solcher Effektlevel entspricht jedoch nicht der eher langfristig intendierten und als solche auch ausgelobten Wirkung von Silberverbindungen. Für die PT 2 und 7 wurde darüber hinaus gefordert, dass es zunächst erforderlich sei aufzuzeigen, dass eine mikrobielle Wirkung auf der (unbehandelten) Oberfläche überhaupt existiert. Damit müsste ein Nutzen der Behandlung durch den Wirkstoff dargelegt werden, was durch die Biozidprodukteverordnung jedoch nicht gefordert ist.

Bei der Risikobewertung durch KEMI wurde bei der Ermittlung der Sicherheitsfaktoren jeweils der kritischste Wert unterstellt – die Biozidprodukteverordnung erfordert jedoch ein sogenanntes „realistic worst-case scenario“. Wird das Vorsorgeprinzip allerdings bei jeder Stufe der Risikobewertung angewandt, so ergibt sich ein „extreme worst-case scenario“ mit unrealistisch hohen Expositionswerten. Überdies wird als kritischer Effekt bei den Silberverbindungen allein das Risiko der Argyrie (Pigmentierung der Haut bei Kontakt mit Silber) hervorgehoben und ein „erlaubtes“ Expositionsniveau von 0,045 µg Silber/kg Körpergewicht/Tag errechnet – ein Niveau, das ein Vielfaches unter dem von Quecksilber liegt.

Besonders problematisch ist aus unserer Sicht die Forderung der Behörde, nachzuweisen, dass sich eine mikrobielle Wirkung auf einer unbehandelten Ware überhaupt einstellen kann. Sämtliche Maßnahmen, die z. B. im Bereich von Kliniken durchgeführt werden, um das Entstehen von Mikroorganismen bspw. auf Türklinken, Lichtschaltern etc. vorsorglich zu verhindern, würden infrage gestellt. Es würde ein Präjudiz geschaffen, das durch die Biozidprodukteverordnung nicht abgedeckt ist und dem wir entschieden entgegentreten möchten.

 

Frankfurt, den 16. September 2019

 

Weitere Informationen:
Dr. Alex Föller
Verband TEGEWA e. V.
foeller@vci.de
+49 69 2556 1628